Grundschule Wildberg / Effringen

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Elternbeirat

Elternmitwirkung

Lassen Sie uns gemeinsam unser Ziel verfolgen, Schule als Lebensraum zu gestalten. Eine besonders gute Möglichkeit als Eltern aktiv am Schulleben teilzuhaben und dieses mitzugestalten, ist die Mitarbeit in den Klassenpflegschaften und im Elternbeirat. Scheuen Sie sich nicht, sich als Elternvertreter wählen zu lassen!

Es hat sich wiederholt gezeigt, dass gewählte Elternvertreter, die anfangs nur mit Bedenken diese Aufgabe übernommen hatten, sich in den folgenden Schuljahren sehr gerne wieder wählen ließen.

Das Schulgesetz regelt die Mitwirkung der Eltern, indem es verschiedene Gremien vorsieht, in denen die Eltern sich untereinander und mit den Lehrkräften austauschen, sich informieren und auf das Schulleben einwirken können. Die Eltern haben das Recht und die Pflicht an der schulischen Erziehung ihrer Kinder teilzunehmen.

Die Klassenpflegschaft

Hierzu gehören die Erziehungsberechtigten der Schüler/innen und alle Lehrkräfte, die in der Klasse regelmäßig unterrichten. In der Klassenpflegschaft sollen Themen, die die ganze Klasse berühren besprochen werden. Wie z.B. Leistungsstand, Kriterien und Verfahren der Leistungsbeurteilung, besondere Probleme der Klasse, Ausflüge, Feste u.a.. 

Die Eltern wählen aus ihrer Mitte den Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter. Die Wahlen sind bis spätestens 6 Wochen nach Schuljahresbeginn durchzuführen. Wahlberechtigt sind die Erziehungsberechtigten der Schüler einer Klasse.

Elternbeirat

Die gewählten Elternvertreter einer Klasse und deren Stellvertreter bilden als gleichberechtigte Mitglieder den Elternbeirat der Schule. Sie wählen bis spätestens 9 Wochen nach Schuljahresbeginn aus ihrer Mitte den Vorsitzenden, seinen Stellvertreter sowie die Vertreter der Eltern in der Schulkonferenz.

Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Anliegen der Eltern gegenüber der Schule zu vertreten. Die Schulleitung informiert über wichtige Vorkommnisse und Pläne der Schule und hört den Elternbeirat vor wichtigen Entscheidungen, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind, an.

Schulkonferenz

  • Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule.
  • Die Schulkonferenz hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrkräften, Schülern und Eltern zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln, sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, zu beraten und zu beschließen.
  • Klassenpflegschaft, Elternbeirat und Schulkonferenz treten jeweils mindestens einmal pro Schulhalbjahr zusammen.